Restaurierung
- in "altem Glanz" Erstahlen lassen-
Die grundlegenden Bereiche:
Die handwerkliche Baudenkmalpflege im gewerkübergreifenden Bereich.
- Bestandsaufnahme
- Befundanalysen und Bewertungen
- Konzepte und Maßnahmenplanung
- Bestand- und Maßnahmendokumentation
- Konservierung, Restaurierung, Teilergänzung und Rekonstruktion Farbe und Gestaltung unter Verwendung von dauerhaften und nachhaltigen Materialien und Stoffen Vergoldung Applikation von edlen Schlagmetallen Historische Putze Lehm- /Kalktechnik Dick- und Dünnschichtputze Kalk- und Lehmpress-Spachtel Lasuren / Seifen Abformung und Abguss historischer Bauzier
Die handwerkliche Baudenkmalpflege
Die Charta von Venedig bildet seit 1964 die wesentlichen Grundlage für die Denkmalpflege. Darin sind die Richtlinien für die Konservierung und Restaurierung an denkmalgeschützter Substanz festgelegt. Gleichzeitig die Richtlinie für in der Denkmalpflege tätigen Akteure. Es gilt die Authentizität der Objekte zu bewahren und weiterzugeben.
Bestandsaufnahme
Je nach situativen Gegebenheiten und Anforderungen, erfolgen Aufnahme und Dokumentation des Bestandes im händischen oder digitalen Verfahren. Dabei richten sich die anfallenden Kosten nach Art, erforderlichem Umfang und Aufwand.
In der Regel werden Quantitäten, Qualitäten und substanzielle Eigenschaften eingriffsfrei erfasst und fotografisch mit erläuternden Texten dokumentiert. Darüber hinaus kann es möglich sein, dass Bestandsöffnungen in Form von Untersuchungsfenstern notwendig werden, um erschöpfenden Aufschluss über den Bestand zu erlangen. Nicht selten ist das erforderlich, wenn Erkenntnisse über Art und Qualität von Baustoffen oder Schichtenfolgen zu beschaffen sind. Auch Untersuchungen hinsichtlich des Vorliegens baustoffschädigender Einflüsse lassen sich ohne Eingriffe eher nicht realisieren.
Konservierung, Restaurierung, Teilergänzung und Rekonstruktion
Denkmalpflegerische Maßnahmen setzen einen hohen Kenntnisstand über den historischen Bestand voraus. Schon bei der Konzipierung und Planung solcher Arbeiten ist entsprechende Rücksichtnahme und Umsicht gefordert. Besonders im handwerklichen Bereich der Denkmalpflege. Meisterbetriebe dürfen der formellen Qualifikation nach denkmalpflegerische Arbeiten ausführen. Allein das Betriebe schon über Jahre hinaus immer mal wieder im denkmalpflegerischen Bereich tätig waren, zeugt nicht von angemessener Qualifikation. In der Regel kann nur bei Betrieben mit der Zusatzqualifikation, geprüfter Restaurator im Handwerk, kann adäquate Kompetenz vorausgesetzt werden. Darüber hinaus sind es die akademischen Restauratoren, die mit ausgeprägten Kenntnissen der Denkmalpflege gerecht werden können. Bedauerlicherweise aber nur in seltenen Fällen handwerklich gewerblich ihrem Metier nachgehen
. Nicht zuletzt der ausgesprochen, notwendig ausgeprägten Kompetenz ist es geschuldet, dass für jegliches Vorhaben zunächst das Benehmen mit den zuständigen Behörden und Ämtern herzustellen ist. Auch schon bei einem vermeintlich eingriffsfreien Vorhaben wie zum Beispiel, eine Neufassung der farblichen Gestaltung. Neben den allgemeinen Grundsätzen des Denkmalschutzes sind die Aspekte, wie Konservierung und Restaurierung an denen sich die Vorhaben orientieren sollen. Teilergänzungen und möglicherweise Rekonstruktionen sind in der Regel nicht dem, welchem bei den Vorhaben orientierend nachgegangen werden soll.





















